// AGB & SLA

SysEleven OpenStack Cloud

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SysEleven GmbH​

Präambel:

Die SysEleven GmbH (im Folgenden „SysEleven“), Boxhagener Straße 80, 10245 Berlin, bietet Leistungen im Bereich Cloud-Computing (Infrastructure as a Service, “IaaS”) an. Dazu gehören Compute-Ressourcen, Volume Storage sowie Floating IPs (FIPs), welche über die SysEleven-Stack-API angesteuert werden können. Der Kunde (im Folgenden „Kunde“) möchte diese Leistungen zu den nachstehenden Vertragsbedingungen in Anspruch nehmen.

1.     Vertragsschluss und Geltungsbereich

1.1.        Der Vertrag kommt zustande, indem SysEleven den vom Kunden auf Basis des jeweiligen Angebots von SysEleven erteilten Auftrag durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt (nachfolgend jeweils unabhängig von Singular oder plural als „der Vertrag“ bezeichnet).

 

1.2.       Die Angebote von SysEleven richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

 

1.3.       Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen SysEleven und dem Kunden ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, soweit solche Bedingungen von den vorliegenden Vertragsbedingungen abweichen oder diesen entgegen stehende Regelungen enthalten.

2.     Vertragsgegenstand

2.1.       Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Infrastruktur und Serverkapazität (Infrastructure as a Service, „IaaS“) zur Verfügbarmachung von Inhalten in der Cloud. Umfang und Inhalt der von SysEleven im Einzelnen geschuldeten Leistung/Leistungen ergeben sich aus den Anlagen zu diesem Vertrag.  Der Kunde ist verpflichtet, die in Angebot oder Leistungsschein geregelte Mindestmenge abzunehmen.

 

2.2.      SysEleven hält die vom Kunden gebuchte Infrastrukturkapazität vor und gemäß Ziffer 3 einsatzbereit. SysEleven übernimmt jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu den vom Kunden über die Infrastruktur verfügbar gemachten Inhalten, soweit nicht ausschließlich das von SysEleven betriebene Netz einschließlich der von SysEleven unterhaltenen Schnittstellen zu Netzen Dritter betroffen ist.

 

2.3.      Der Kunde erhält Zugang zur SysEleven-Stack-API (“Schnittstelle“), über die der Kunde  selbstständig Setups einrichten und virtuelle Systeme starten und stoppen kann. Die Zugangsdaten zur Schnittstelle sind vom Kunden geheim zu halten. Der Kunde wird SysEleven unverzüglich informieren, sollte er Kenntnis davon erhalten, dass seine Zugangsdaten von Nichtberechtigten verwendet werden und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die unberechtigte Nutzung zu verhindern.

3.     Verfügbarkeit

3.1      Die Verfügbarkeit der SysEleven-Stack-API beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 99,95% pro Jahr abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen benötigten Zeiträume, sofern redundante Kapazitäten gebucht werden. Andernfalls garantiert SysEleven keine besondere Verfügbarkeit.

 

3.2      SysEleven weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von SysEleven liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von SysEleven handeln, von SysEleven nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von SysEleven haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von SysEleven erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Funktionsausfälle aus den vorgenannten Gründen führen nicht zu einer Einschränkung der vertraglichen Verfügbarkeit.

 

3.3      Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich bei SysEleven anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536 c BGB entsprechend. Meldungen über solche Beeinträchtigungen erfolgen über ein Ticket-System, das auch unter support@syseleven.de zu erreichen ist. Notfälle müssen zusätzlich unter der jeweils aktuellen, dem Kunden mitgeteilten Support-Telefonnummer telefonisch gemeldet werden, um zügigen Support zu gewährleisten.

 

3.4      Sollte SysEleven die vorstehend beschriebene Verfügbarkeitsverpflichtung nicht einhalten, hat der Kunde Anspruch auch Service-Gutschriften wie folgt:

 

3.4.1   Zur Erstattung berechtigende Nichtverfügbarkeit ist die Anzahl angefangene Minuten, in denen die SysEleven-Stack-API nicht genutzt werden kann, mit Ausnahme der in Ziffer 3.1 und 3.2 oben beschriebenen Umstände.

 

3.4.2   Je angefangene Minute Nichtverfügbarkeit monatlich kumuliert, erhält der Kunde im Folgemonat automatisch eine Service-Gutschrift in Prozent der monatlich zu zahlenden Gebühr in folgender Höhe:

  • 10% der monatlich für die SysEleven-Stack-Compute-Nutzung zu zahlenden Gebühren, wenn die Durchschnittsverfügbarkeit der Speichersysteme in dem betreffenden Monat bei 99,0% oder darüber lag
  • 25% der monatlich für die SysEleven-Stack-Compute-Nutzung zu zahlenden Gebühren, wenn die Durchschnittsverfügbarkeit der Speichersysteme in dem betreffenden Monat bei weniger als 99,0% lag

Im Falle des Wirksamwerdens einer Kündigung vor Inrechnungstellung der Gutschrift verfällt die Gutschrift.

4.     Pflichten des Kunden

4.1.       Der Kunde verpflichtet sich gegenüber SysEleven, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Insbesondere stellt der Kunde unentgeltlich alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und benennt einen fachlich qualifizierten und mit ausreichenden Berechtigungen ausgestatteten Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrags. Unterbreitete Informationen und Unterlagen dienen als wesentliche Grundlage für die Umsetzungsleistungen von SysEleven. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen geht zu Lasten des Kunden.

 

4.2.      Der Kunde wird Daten und Informationen, auch solche die er auf von SysEleven verantworteten IT-Systemen verarbeitet, selbst sichern. SysEleven erstellt keine Backups im Hinblick auf die Daten und Systeme des Kunden.

 

4.3.      Der Kunde verpflichtet sich gegenüber SysEleven, keine strafbaren oder sonst, absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten, rechtswidrigen Inhalte und Daten über die Systeme von SysEleven verfügbar zu machen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

 

4.4.      SysEleven ist von der Verpflichtung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen befreit, wenn und soweit der Kunde seinen Pflichten nach diesem Vertrag nicht nachkommt. SysEleven behält sich in solchen Fällen im Einzelfall vor, den Zugang des Kunden zur Schnittstelle zu sperren und/oder die laufenden Systeme des Kunden herunterzufahren, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Sollte der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sollte SysEleven dadurch ein Schaden entstehen, so hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen.

 

4.5.      Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang bei schuldhaften Pflichtverletzungen seinerseits, SysEleven von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls SysEleven von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. SysEleven wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde SysEleven unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5.     Vergütung; Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten

5.1.       Abgerechnet wird nach den gebuchten Kontingenten oder nach Stunde und genutzten Maschinen. Gebuchte Kontingente sowie vereinbarte Pauschalen werden monatlich vorab berechnet, Leistungen, die nach Verbrauch oder Aufwand abgerechnet werden, nachträglich, je angefangene Stunde. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

 

5.2.      Soweit nicht anders gekennzeichnet verstehen sich von SysEleven genannte Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, die der Kunde nach Vertragsschluss zusätzlich in Anspruch nimmt, sind nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste bzw. nach der Vereinbarung der Parteien zu vergüten.

 

5.3.      Bei Laufzeitverträgen kann SysEleven nach Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragslaufzeit die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung auszusprechen.

 

5.4.      Bei vereinbarten Teilleistungen und für Teilrechnungen gelten die Regelungen dieser Ziffer 5 entsprechend.

 

5.5.      Rechnungen werden elektronisch als PDF übermittelt. Für den Postversand wird eine Gebühr erhoben. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Verzugsvoraussetzungen und -folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine fällige Zahlung eines Kunden mehr als drei Monate überfällig bzw. zum dritten Male angemahnt worden, behält SysEleven sich vor, die eigenen Leistungen einzustellen bzw. den Zugang zur Leistung zu sperren. Ist ein Teilbetrag einer Rechnung streitig, so ist stets der unstreitige Teil zu bezahlen.

 

5.6.      Eine Aufrechnung ist für beide Vertragspartner nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen fälligen und solchen Forderungen zulässig, die aus demselben Rechtsverhältnis entstammen und aus einem Anspruch erwachsen sind, der den Gläubiger der Gegenforderung zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts berechtigt hätte.

6.     Haftung

6.1.       SysEleven haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten, siehe Ziffer 6.2) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6.2.      Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 

6.3.      Die Haftung von SysEleven ist – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen wie den zwischen SysEleven und dem Kunden typischerweise gerechnet werden kann.

 

6.4.      Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von SysEleven oder Dritten, für die SysEleven haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für SysEleven möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. SysEleven haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu den vertragsgegenständlichen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von SysEleven stehen.

 

6.5.      Ansprüche aus entgangenem Gewinn stehen dem Kunden nicht zu.

 

6.6.      Die Haftung von SysEleven für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden nicht zu vermeiden gewesen wäre.

 

6.7.       Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von SysEleven als auch von ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

7.     Unterauftragnehmer, Produkte von Drittanbietern

SysEleven kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen Unterauftragnehmern bedienen. Dabei stellt SysEleven sicher, dass die zur Verfügung gestellte Infrastruktur in Deutschland belegen ist.

8.     Vertraulichkeit

8.1.       Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über SysEleven, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (z. B. Konzeption und Umsetzung der von SysEleven vorgenommenen Programmierungen und anderem technischen und technologischen Know-how von SysEleven, im Folgenden: „Vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern SysEleven der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

 

8.2.      Soweit einschlägig, stellt der Kunde durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern und allen anderen für ihn tätigen Personen sicher, dass auch diese Personen jegliche Offenlegung, Verwertung, Weitergabe oder Aufzeichnung der Vertraulichen Informationen unterlassen.

 

8.3.      Die Informationen sind dann keine Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 8, wenn sie

  • dem Kunden bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
  • dem Kunden ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

 

8.4.      Verstößt der Kunde gegen eine der in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen, kann SysEleven den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere und weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, behält sich SysEleven vor.

 

8.5.      Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 8 überdauern das Ende des Vertrags.

9.     Referenzangaben

SysEleven ist berechtigt, auf der eigenen Website und in eigenen Unterlagen bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken auf für den Auftraggeber zu erbringende oder erbrachte Leistungen hinzuweisen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma (ggf. abgekürzt) des Kunden zu verwenden. Darüber hinaus darf SysEleven über den Auftrag des Kunden und das Projekt Presserklärungen veröffentlichen.

10.  Datenschutz

10.1.     Soweit SysEleven im Zuge der Vertragsanbahnung, -begründung und -durchführung personenbezogene Daten aus der Sphäre des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, geschieht dies im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, und insbesondere nur im Rahmen des Vertragszwecks.

 

10.2.    Der Kunde wird auf von SysEleven technisch verantworteten IT-Systemen keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn der Kunde SysEleven mit Leistungen beauftragt, in deren Rahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass SysEleven mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, für die der Kunde verantwortlich ist, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

11.   Laufzeit, Kündigung

11.1.      Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, soweit nicht für einzelne Leistungen etwas Anderes vereinbart ist, 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Soweit der Kunde On-Demand-Leistungen in Anspruch nimmt, die als solche bezeichnet sind, gilt keine Mindestvertragslaufzeit.

 

11.2.     Unberührt hiervon können Laufzeitverträge durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die jeweils andere Partei schriftlich gekündigt werden, wenn trotz schriftlicher Abmahnung des anderen Vertragspartners dieser Vertragspartner auch nach angemessener Zeit sich nicht vertragsgemäß verhält und dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bis zum Wirksamwerden der vorstehend festgelegten ordentlichen Kündigung unzumutbar ist.

 

11.3.     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

12.  Beendigung und Abwicklung

12.1.     Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Beendigung dieser Vereinbarung ist SysEleven verpflichtet, sämtliche bei ihm in Besitz befindlichen Daten, Dokumente und Materialien, welche geschäftliche, organisatorische oder technische Daten oder Informationen von oder über den Kunden enthalten, an den Kunden herauszugeben oder auf Anforderung des Kunden zu vernichten, es sei denn, dass gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, es sich um geistiges Eigentum von SysEleven handelt oder die herauszugebenden beziehungsweise zu vernichtenden Daten, Dokumente etc. für die weitere Abwicklung des Vertrages von SysEleven noch benötigt werden.

 

12.2.    Der Vergütungsanspruch von SysEleven für die monatliche Vergütung sowie alle sonstigen Kosten, bleibt bis zu endgültigen Abschaltung der Systeme bestehen. Im Einzelfall kann für diesen Zeitraum eine Reduzierung der Kalendermonatsvergütung, der vereinbarten Verfügbarkeitslevel und der Gewährleistungsbedingungen vereinbart werden.

 

12.3.    Nach Eingang der schriftlichen Mitteilung, dass der Kunde alle übergebenen Daten hat lesen und verarbeiten können, werden die Daten auf den Systemen im Rechenzentrum von SysEleven gelöscht und diese Löschung dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

13.  Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, für die Dauer dieses Vertrags irgendeinen Beschäftigten, der bei SysEleven angestellt oder sonst beschäftigt ist, zu beschäftigen oder anzuwerben oder abzuwerben oder zu versuchen, diesen an- oder abzuwerben.

14.  Verschiedenes

14.1.     Erfüllungsort aller Verpflichtungen des jeweiligen Vertrages ist der Geschäftssitz der SysEleven, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

14.2.    Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts und der EU-Verordnungen ROM I und ROM II ist ausgeschlossen.

 

14.3.    Ausschließlicher Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses.

 

14.4.    Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Oktober 2020